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Sämtliche
Buchungen des Objektes werden nur auf der Grundlage der nachstehenden AGB
entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch, schriftlich, persönlich
oder über Online-Dienste aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde
ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.
1. Abschluß der Reservierung
Mit der Reservierung bietet der Gast dem Vermieter den Abschluß einer
Buchung verbindlich an. Die Reservierung kann mündlich, fernmündlich,
schriftlich oder per E-Post beim Vermieter vorgenommen werden. Der Vertrag
kommt mit der Zurücksendung der Reservierungsbestätigung durch den Gast
zustande, in welchem er dem Vermieter die Buchung des Ferienhauses
bestätigt. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter die Anzahl und das
Alter der Mitreisenden schriftlich mitzuteilen.
2. Bezahlung
Eine Anzahlung von 50 Euro ist sofort fällig, der Restbetrag bis
spätestens drei Wochen vor Reiseantritt. Der Gesamtbetrag beinhaltet die
Unterbringung und die Endreinigung. Die Kosten für Strom (0,25 EUR pro
Kilowattstunde), Telefon (nach Verbrauch), Bettwäsche (5 EUR pro Person)
und Handtücher (3 EUR pro Person) werden nach der Reise separat in
Rechnung gestellt.
3. Leistungen, Nebenabreden
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Vermieters sowie aus den hierauf bezüglichen
Angaben in der Reservierungsbestätigung.
3.2. Für Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.), die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, reicht die mündliche
Absprache.
4. Rücktritt durch den Gast
4.1. Der Gast ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Erklärung durch
eingeschriebenen Brief wird empfohlen.
4.2. Bei einem Rücktritt hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz für die
getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen. Aufgrund der
Kurzfristigkeit des Reisebeginns gelten für Rücktritt folgende Gebühren:
- bis 21 Tage vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch
EUR 50,-
- 20 bis 10 Tage vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises, mindestens
jedoch EUR 100,-
- 9 bis 5 Tage vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises, mindestens
jedoch EUR 200,-
- ab 4 Tage vor Reiseantritt bis Reiseantritt 100 % des Gesamtpreises
4.3. Bei Nichtantritt der Reise (No Show) ist der Gesamtpreis zu
entrichten. Der Gast hat grundsätzlich die Möglichkeit, nachzuweisen, daß
dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall
erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
4.4. Bis zum Reisbeginn kann der Gast sich bei der Durchführung der
Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die hierdurch entstehenden
Mehrkosten gehen zu Lasten des Gastes.
5. Haftung, Kündigungsrecht
5.1. Für mutwillig entstandene Schäden am Objekt oder der Einrichtung
haftet der Gast. Schäden sollten sofort gemeldet werden, ansonsten erfolgt
bei schwerwiegenden Schäden eine Anzeige durch den Vermieter.
5.2. Bei Tätigkeiten nach Reiseantritt, die geeignet sind, die Nachtruhe
zu stören, die Sicherheit zu gefährden oder Dritte erheblich zu
belästigen, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag sofort zu
kündigen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Reiseveranstaltungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der
Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt (force majeure) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vermieter als auch der
Gast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der
Vermieter für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Vermieter die Erbringung seiner Leistungen wesentlich
erschweren oder gar unmöglich machen, hat der Vermieter nicht zu
vertreten. Besonders gilt dies für Streik und Aussperrung, behördliche
Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Umweltkatastrophen oder
Fälle militärischer Auseinandersetzungen.
8. Gewährleistung/Abhilfe
8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Gast
Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Erfolgt die Mängelanzeige
durch den Gast nicht unverzüglich und vor Ort gegenüber dem Vermieter, so
verliert der Gast seine Gewährleistungsansprüche. Unabhängig von der
Anzeige vor Ort ist der Gast verpflichtet, innerhalb eines Monats nach
Ende der Reise etwaige Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend zu
machen.
8.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so
kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Gastes gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Vermieter den auf die in
Anspruch genommenen Reiseleistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.3. Sofern der Vermieter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem
Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
9. Unwirksamkeit der Reisebedingungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Objekt:
Ferienhaus Deichblume
An der Düne 26
18347 Dierhagen
Vermieter:
Steffen Königer
Lessingstraße 28
14482 Potsdam |