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oder per Post:
Steffen Königer
Lessingstraße 28
14482 Potsdam

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB,
(gültig vom 1. August 2008 bis zum Erscheinen einer geänderten Variante):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sämtliche Buchungen des Objektes werden nur auf der Grundlage der nachstehenden AGB entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch, schriftlich, persönlich oder über Online-Dienste aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

1. Abschluß der Reservierung

Mit der Reservierung bietet der Gast dem Vermieter den Abschluß einer Buchung verbindlich an. Die Reservierung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Post beim Vermieter vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Zurücksendung der Reservierungsbestätigung durch den Gast zustande, in welchem er dem Vermieter die Buchung des Ferienhauses bestätigt. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter die Anzahl und das Alter der Mitreisenden schriftlich mitzuteilen.

2. Bezahlung

Eine Anzahlung von 50 Euro ist sofort fällig, der Restbetrag bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt. Der Gesamtbetrag beinhaltet die Unterbringung und die Endreinigung. Die Kosten für Strom (0,25 EUR pro Kilowattstunde), Telefon (nach Verbrauch), Bettwäsche (5 EUR pro Person) und Handtücher (3 EUR pro Person) werden nach der Reise separat in Rechnung gestellt.

3. Leistungen, Nebenabreden

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters sowie aus den hierauf bezüglichen Angaben in der Reservierungsbestätigung.

3.2. Für Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, reicht die mündliche Absprache.

4. Rücktritt durch den Gast

4.1. Der Gast ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen.

4.2. Bei einem Rücktritt hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Reisebeginns gelten für Rücktritt folgende Gebühren:

- bis 21 Tage vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch EUR 50,-

- 20 bis 10 Tage vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch EUR 100,-

- 9 bis 5 Tage vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch EUR 200,-

- ab 4 Tage vor Reiseantritt bis Reiseantritt 100 % des Gesamtpreises

4.3. Bei Nichtantritt der Reise (No Show) ist der Gesamtpreis zu entrichten. Der Gast hat grundsätzlich die Möglichkeit, nachzuweisen, daß dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

4.4. Bis zum Reisbeginn kann der Gast sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Gastes.

5. Haftung, Kündigungsrecht

5.1. Für mutwillig entstandene Schäden am Objekt oder der Einrichtung haftet der Gast. Schäden sollten sofort gemeldet werden, ansonsten erfolgt bei schwerwiegenden Schäden eine Anzeige durch den Vermieter.

5.2. Bei Tätigkeiten nach Reiseantritt, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören, die Sicherheit zu gefährden oder Dritte erheblich zu belästigen, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast einzelne Reiseveranstaltungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (force majeure) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vermieter als auch der Gast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Erbringung seiner Leistungen wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, hat der Vermieter nicht zu vertreten. Besonders gilt dies für Streik und Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Umweltkatastrophen oder Fälle militärischer Auseinandersetzungen.

8. Gewährleistung/Abhilfe

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Erfolgt die Mängelanzeige durch den Gast nicht unverzüglich und vor Ort gegenüber dem Vermieter, so verliert der Gast seine Gewährleistungsansprüche. Unabhängig von der Anzeige vor Ort ist der Gast verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Ende der Reise etwaige Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend zu machen.

8.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Reiseleistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

8.3. Sofern der Vermieter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.

9. Unwirksamkeit der Reisebedingungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Objekt:
Ferienhaus Deichblume
An der Düne 26
18347 Dierhagen

Vermieter:
Steffen Königer
Lessingstraße 28
14482 Potsdam